Zur Begründung führte sie aus, T.________ habe bestätigt, dass am Folgetag deutlich mehr als 60 Pflanzen, nämlich fast alle, zerstört gewesen seien. Auch den Fotos der Versicherung könne die Zerstörung dieses Ausmasses entnommen werden. Auf den Videoaufnahmen sehe man zudem, dass das Umknicken mühelos, rasch und sogar einhändig gelinge. Bereits in den ersten zwei Minuten sei es dem Beschuldigten 3 gelungen, rund 45 Pflanzen umzuknicken.