Aus diesen Schilderungen wird ersichtlich, dass der Beschuldigte 3 mit den Hauptprotagonisten der Firma im Vorfeld nicht direkt in Kontakt gestanden hatte. Dies ändert allerdings nichts daran, dass er via den Beschuldigten 2 die gleichen Informationen hatte und für seinen Teil des CBD-Hanfs bereit war, sich das von I.________ und dem Beschuldigten 2 konkretisierte Drehbuch zum Raub inkl. den daraus resultierenden Versicherungsbetrug zu eigen zu machen. Der Beschuldigte 3 sagte selber aus, sie hätten «im Gegenzug» zum CBD-Hanf die Pflanzen kaputt machen müssen, damit «I.________» das Geld von der Versicherung erhalten hätte (pag. 827 Z. 70 f.).