Er habe gesagt, dass der Beschuldigte 2 sich stellen werde. Bei diesem Gespräch sei K.________ dabei gewesen, weil I.________ nicht gewusst habe, wie gut der Beschuldigte 3 Deutsch spreche. Er habe dem Beschuldigten 3 dann gesagt, dass er ihm helfen würde, wenn etwas sei und sich erkenntlich zeigen, wenn der Beschuldigte 2 schweige. K.________ sei etwas weiter weg gestanden, nachdem er gemerkt habe, dass er mit dem Beschuldigten 3 Deutsch habe sprechen können (pag. 19 f. Z. 230 ff.). Aus diesen Schilderungen wird ersichtlich, dass der Beschuldigte 3 mit den Hauptprotagonisten der Firma im Vorfeld nicht direkt in Kontakt gestanden hatte.