36 den je bei I.________ oder dem Beschuldigten 1 nach der angestrebten Schadenssumme erkundigte. Zum Beschuldigten 3 ist festzuhalten, dass I.________ ihn gemäss eigener Aussage zum ersten Mal anfangs Mai 2018 («vor ein paar Tagen») nachts in ________ getroffen hatte (Anm. Kammer: gemeint ist ________, vgl. pag. 434 Z. 287 ff.). Der Beschuldigte 3 habe das Treffen verlangt. Er habe offenbart, dass er die zweite Person des Raubes gewesen sei und habe wissen wollen, wie es nun weitergehe, da es auf ein Strafverfahren hinauslaufe. Er habe gesagt, dass der Beschuldigte 2 sich stellen werde.