35 bestimmte. Dies bestätigte auch K.________ anlässlich ihrer Einvernahme vom 8. Mai 2018 und führte aus, von I.________ seien mehr Sachen wegen der Blätter sowie wegen des Grenzübertritts gekommen, vom Beschuldigten 2 hingegen, wie es genau gehen würde (pag. 421 Z. 218 ff.). Der umfassende und massgebliche Beitrag des Beschuldigten 2 ist damit erstellt. Ebenfalls erstellt ist zudem, dass keiner der Beteiligten in seinem Tatbeitrag über den abgesprochenen Plan hinausging (indem die Firma im Nachgang an den fingierten Raub beispielsweise auch noch angezündet worden wäre).