34 CHF 20'000.00 zu bezahlen, was ungewöhnlich gewesen sei, weil die Versicherung damit überpünktlich bezahlt worden sei, da sie normalerweise in Verzug gewesen seien (pag. 619 Z. 180 f.). Oberinstanzlich mit dieser Aussage konfrontiert gab der Beschuldigte 1 lediglich an, er wisse das nicht, er habe da nichts irgendwie… der Buchhalter habe die Rechnungen gezahlt. Dass er T.________ gedrängt haben soll, stimme nicht (pag. 2709 Z. 8 ff.).