Die R.________ AG existiert in ihrer Form erst seit Dezember des Vorjahres (2016) und hatte gemäss Chatnachrichten, Buchhaltung und Erkenntnis der Straf- und Zivilklägerin nicht gerade blumige finanzielle Ressourcen. Vor diesem Hintergrund erstaunt umso mehr, dass der Abschluss einer teuren Versicherung gerade in einer Zeit, als das Geschäft nicht so gut lief, im Zentrum stand und viel Geld dafür ausgegeben wurde. Wohl mag zutreffen, dass die Versicherung auch abgeschlossen wurde, um diese bei potentiellen Käufern vorzeigen zu können. I.________ machte jedoch geltend, dass der Beschuldigte 1 T.___