31 Die Aussagen von I.________ werden, wie bereits erwähnt, auch von anderen (Zeugen-)Aussagen gestützt bzw. bestätigt. So gab X.________ am 16. Mai 2018 beispielsweise zu Protokoll, er sei vor Jahren einmal überfallen worden. Der Beschuldigte 1 habe ihm damals gesagt, dass es sich [bei den Räubern] um die Beschuldigten 2 und 3 gehandelt habe, was aber ein Gerücht sei. Die Gerüchte über sie seien damals gewesen, dass sie viele Einbrüche und Sachen gemacht hätten (pag. 444 Z. 66 ff.).