Für die Kammer ist gestützt auf die glaubhaften und nachvollziehbaren Schilderungen von I.________, wonach der Beschuldigte 1 immer unberechenbarer geworden sei und er [I.________] immer wieder heikle Situationen habe ausbaden müssen, vielmehr erstellt, dass der Beschuldigte 1 gerade wegen seiner Unberechenbarkeit in den Plan eingeweiht werden musste und damit Mitzieher des Plans war.