___ und U.________ belasten müssen, zumal diese dem Ausschluss ebenfalls zustimmen und hinter dem Hausverbot gegen I.________ stehen mussten. Dem geschah jedoch nicht so, so dass eine Falschbelastung aufgrund des Firmenausschlusses nicht wahrscheinlich erscheint. Es sind denn auch keine anderweitigen Gründe ersichtlich, weswegen I.________ lediglich den Beschuldigten 1, nicht jedoch auch die beiden anderen Gesellschafter hätte belasten sollen. Der Vorinstanz ist ebenso zuzustimmen, wenn sie festhält, I.____