Seine Reaktion ist insofern schlüssig, als er angesichts des Verhaltens des Beschuldigten 1 nicht länger bereit war, alleine bzw. für die Mittat seines ehemals besten Kollegen den Kopf hinzuhalten. I.________ hatte mit seinen Aussagen bereits ab dem 8. Mai 2018 praktisch widerspruchsfrei reinen Tisch zu machen begonnen. Während er anfangs noch darum bemüht war, den Beschuldigten 1 nicht auch noch mit in die Tiefe zu reissen, wurde ihm dieser Aufwand ab Oktober 2018 angesichts der persönlichen Entwicklungen zwischen ihm und dem Beschuldigten 1 aber offenbar zu gross. Hätte er sich zudem lediglich für den Firmenausschluss rächen wollen, hätte er auch T.________ und U.