30 ten 1 während drei Einvernahmen schützte, an der vierten Einvernahme dann aber reinen Tisch machte und ihn (mit)beschuldigte. I.________ legte klar, einleuchtend und nachvollziehbar dar, dass dies die Retourkutsche für die Handlungen des Beschuldigten 1 während seines Gefängnisaufenthaltes und vor allem dessen Verleugnung gegenüber ihm, I.________, sei (pag. 620 Z. 227 ff. und pag. 625 Z. 505 ff.). Seine Reaktion ist insofern schlüssig, als er angesichts des Verhaltens des Beschuldigten 1 nicht länger bereit war, alleine bzw. für die Mittat seines ehemals besten Kollegen den Kopf hinzuhalten.