enthielten zahlreiche Aggravationen. I.________ habe am 4. Oktober 2018 auf Frage, wie es aktuell mit der R.________ AG aussehe zudem ausgesagt, er wisse es nicht, da er keinen Fuss mehr in die Firma setzen dürfe, weil er aus dem Verwaltungsrat geschossen worden sei. Er habe auch zu Protokoll gegeben, dass er sehr wütend auf den Beschuldigten 1 sei und es eine lange Diskussion gegeben habe. Ein besseres Motiv für eine Falschaussage gebe es aufgrund dessen nicht (pag. 2733 f.). Diesen Ausführungen ist entgegenzuhalten, dass aus den Schilderungen von I.________ vom 4. Oktober 2018 sehr wohl hervorgeht, wieso er den Beschuldig-