_ habe zudem ausgesagt, der Beschuldigte 1 sei kreidebleich geworden, als der Beschuldigte 2 den Raum betreten habe. Letzterer habe zudem gesagt, die Sache sei für ihn gestorben, wenn der Beschuldigte 1 involviert sei. Man müsse sich deshalb fragen, wieso I.________ den Beschuldigten 1 plötzlich belastet habe. Schliesslich sei jeder Mitwisser eine Gefahr und jeder Spinner-Mitwisser eine noch grössere. Es sei daher fraglich, was I.________ mit seinen Belastungen habe gewinnen können (pag. 2732). Weiter brachte die Verteidigung vor, die Aussagen von I.________ enthielten zahlreiche Aggravationen.