Dieser Auffassung ist indes entgegenzuhalten, dass fast alle Beteiligten offenbar sehr oft mit Hunden draussen waren und Hunde zentral in deren Leben schienen. So sagte auch K.________ aus, das erste Treffen zwischen ihr, I.________ und dem Beschuldigten 2 habe mit den Hunden stattgefunden, in der Nähe der ________ (Geschäft), wo der Beschuldigte 2 ja auch wohne (pag. 419 Z. 128 ff.). Sie gab auch an, dass sie einmal einen Hund holen bzw. bringen gegangen sei in der R.________ AG und dass sie einmal einen Hund vermittelt hätten (pag. 419 Z. 155 ff.). Gemäss T.________ hatte auch der Beschuldigte 1 einen Hund, welchen Ersterer ein bis zweimal gehütet habe (pag. 507 Z. 103 f.).