29 wollen, hätte es nicht derart viele Details gebraucht bzw. wäre deren Erfindung schwierig und komplex gewesen. Die Verteidigung des Beschuldigten 1 kritisierte bereits im Rahmen der erstinstanzlichen Verhandlung, gemäss I.________ hätten sich alle Gespräche beim Spazieren mit Hunden abgespielt, wobei es sich jedoch nicht um ein originelles, sondern um ein stereotypisches Detail handle (pag. 2202). Dieser Auffassung ist indes entgegenzuhalten, dass fast alle Beteiligten offenbar sehr oft mit Hunden draussen waren und Hunde zentral in deren Leben schienen.