Ein paar Tage vor seiner [I.________] Verhaftung habe er dem Beschuldigten 1 in der Bude gesagt, dass es «klepfen» werde und er wohl ins Gefängnis müsse. Er habe ihn [den Beschuldigten 1] gebeten, dass er seinen «Scheiss» in dieser Zeit regeln solle und ihm auch erklärt, wo er was von ihm finde und was er regeln solle. Er habe dann eine Weile im Regionalgefängnis Bern verbracht, und als er aus der Untersuchungshaft gekommen sei, habe er gemerkt, was der Beschuldigte 1 alles gemacht habe und gegenüber ihm [I.________] so getan habe, als wisse er von nichts, was natürlich eine ganz schlechte Idee gewesen sei (pag. 619 Z. 217 ff.). Diese Aussagen und Schilderungen von I._