618 Z. 122 ff.). I.________ erzählte weiter von den Materialbestellungen, die in der Firma grundsätzlich durch den Beschuldigten 1 gemacht worden seien und dass damals die Grenzen zu gewesen seien, so dass die Pakete von der Grenze wieder zurückgekommen und mit Rechnungen versehen in der Firma gelegen hätten. Zudem erklärte er, dass eine Bestellung von 100 Kilogramm CBD schwierig sei, dass dank dem Geschick des Beschuldigten 1 aber dann weit mehr als 100 Kilogramm mit legalen Papieren dort gewesen seien (pag. 618 Z. 150 ff.).