Er habe ihm auch gesagt, dass seine Idee nicht umsetzbar sei und die Versicherung nie für den Schaden bezahlen würde. Ebenso habe er ihm gesagt, dass dies die Optionen seien, die er habe und er könne auslesen, woraufhin der Beschuldigte 1 gesagt habe, dann mache man das mit dem Beschuldigten 2. Mit dem Einverständnis des Beschuldigten 1 habe er [I.________] sich anschliessend wieder mit dem Beschuldigten 2 getroffen (pag. 618 Z. 122 ff.).