_, der Beschuldigte 1 habe gewusst, dass er [I.________] mit dem Beschuldigten 2 in Kontakt treten könne, für ihn sei es einfacher gewesen als für den Beschuldigten 1, welcher jahrelang ein «Ghetto» mit denen gehabt habe. Der Beschuldigte 1 habe auch gewusst, dass er [I.________] immer seinen «Scheissdreck regle», wenn gefährliche Leute gekommen seien (pag. 617 Z. 107 ff.). Irgendwann habe ihm der Beschuldigte 1 dann gesagt, entweder passiere etwas «oder er lasse die ganze Sache in die Luft fliegen», weshalb es zum Treffen mit dem Beschuldigten 2 gekommen sei (pag. 616 Z. 115 ff.). Er, I.________, habe mit dem Beschuldigten 2 den Plan, welchen er dann auch in die Tat umgesetzt habe,