Jedoch hätten die Gesellschafter genug von der hohen Arbeitsbelastung gehabt, zumal sich die finanzielle Situation ab Herbst 2017 (Einbrüche der Marktpreise) verschärft habe. Es sei belegt, dass I.________, T.________ und der Beschuldigte 1 über das Anzünden der Firma gesprochen hätten, weshalb es unwahrscheinlich sei, dass I.________ den fingierten Raubüberfall im Alleingang durchgezogen hätte. Den Einwand der Verteidigung des Beschuldigten 1, wonach der Beschuldigte 1 I.________ aus der R.___