] habe die Gespräche mit dem Beschuldigten 1 detailliert wiedergeben und örtlich verknüpfen können. Die Vorinstanz erachtete es als abwegig, dass der Beschuldigte 2 den Überfall alleine organisiert habe. In der R.________ AG habe im Sinne der drei Musketiere das Motto «alle für einen, einer für alle» geherrscht. Die Gesellschafter sowie weitere Personen hätten täglich viele Stunden für die Firma gearbeitet, obwohl diese weder rentiert noch Löhne ausbezahlt habe, und sie viel Herzblut reingesteckt hätten. Jedoch hätten die Gesellschafter genug von der hohen Arbeitsbelastung gehabt, zumal sich die finanzielle Situation ab Herbst 2017 (Einbrüche der Marktpreise) verschärft habe.