__ habe schlüssig darlegen können, wie der Beschuldigte 1 sein Einverständnis zum Raubüberfall gegeben habe. Er und 24 der Beschuldigte 1 hätten über den Beschuldigten 2 gesprochen und dass dieser einbezogen werden könnte, woraufhin I.________ das Treffen mit dem Beschuldigten 2 organisiert habe. Der Beschuldigte 1 habe den Beschuldigten 2 offenbar auf Grund eines Überfalls auf eine Autogarage gekannt, I.________ hingegen habe mit dem Beschuldigten 2 noch nie etwas zu tun gehabt. Er [I.________] habe die Gespräche mit dem Beschuldigten 1 detailliert wiedergeben und örtlich verknüpfen können.