Beide hätten sich gegenseitig über den Stress sowie die fehlenden Perspektiven beklagt und seien offenbar einem Nervenzusammenbruch nahe gewesen. Der Beschuldigte 1 habe I.________ zudem immer wieder gefragt, wann es Geld gebe. Insgesamt würden die Chatnachrichten eindrücklich dokumentieren, wie der Beschuldigte 1 und I.________ kurz vor dem fingierten Raubüberfall mental am Boden gewesen seien und dringend eine Lösung hergemusst habe. Aus den Audioaufnahmen zweier Gespräche zwischen T.________ und I.________ vom 8. bzw. vom 13. Juni 2018 gehe sodann hervor, dass der Beschuldigte 1 mit T.________