als Mitinhaber/Aktionäre der R.________ AG von dieser Leistung seitens der Versicherung finanziell mittelbar profitiert hätten. Noch bevor es seitens der G.________ AG zu einer Vermögensdisposition zugunsten der R.________ AG und damit bei der G.________ AG zu einem Vermögensschaden gekommen ist, flogen die besonderen Machenschaften und das Lügengebäude des Beschuldigten und von I.________ aufgrund des Geständnisses von C.________ auf. D. C.________ 21 1. Versuchter Betrug, evtl. Gehilfenschaft dazu