__ AG vom 04.03.2018 sowie die Schadensliste vom 02.03.2018 an die G.________ AG. Dieselbe Schadensliste wurde sodann am 06.03.2018 bei der Kantonspolizei Bern eingereicht. Darüber hinaus veranlassten der Beschuldigte und I.________, dass die R.________ AG, vertreten durch T.________, am 21.03.2018 Rechtsanwältin S.________ mandatierte, welche daraufhin mit Schreiben vom gleichen Datum ihr Mandat der G.________ AG anzeigte und fortan sämtliche Korrespondenz mit der Versicherung führte.