in Brand gesetzt habe (pag. 2740). Der Beschuldigte 2 selber hat diesen Vorwurf indessen akzeptiert, indem er zu Beginn der oberinstanzlichen Verhandlung seine Berufung hinsichtlich des Schuldspruchs wegen Betrugs zurückgezogen und damit auch anerkannt hat, dass sich der Sachverhalt wie angeklagt zugetragen hatte (pag. 2694).