Durch die O.________ 19 AG hingegen kam es zu einer Versicherungsleistung in der Höhe von CHF 4'000.00 für das von J.________ ausgebrannte Auto, nachdem dieser gemeldet hatte, er habe I.________ das Auto ausgeliehen und dieses sei im Zuge des (fingierten) Raubüberfalls zum Kollateralschaden geworden. Kurz vor dem Geständnis des Beschuldigten 2 am 7. Mai 2018 ersuchte der Beschuldigte 3 via Y.________ (der Beschuldigte 3 arbeitete im Restaurant des Vaters von Y.________) und K.________ um ein Gespräch mit I._