Diese stand der geltend gemachten Schadenshöhe offenbar kritisch gegenüber. Der Beschuldigte 2 wurde noch gleichentags, also am 2. März 2018, in Untersuchungshaft genommen, da Anwohner seines Wohnhauses dem Abwart einen starken Cannabisgeruch aus der Tiefgarage gemeldet hatten und daraufhin die Polizei intervenierte. Da der Beschuldigte 2 nach zwei Monaten Haft am 7. Mai 2018 die wahre Geschichte auspackte, wurde der Komplott aufgedeckt und es kam zu keiner Versicherungsleistung durch die Straf- und Zivilklägerin. Durch die O.