Ein ursprünglicher Plan, die Produktionsstätte anzuzünden, wurde infolge eines zu hohen Risikos für die umliegenden Anwohner verworfen. So sollte der Beschuldigte 2 mit einem von ihm designierten und beigezogenen Komplizen (Beschuldigter 3) am 1. März 2018 um ca. 20:00 Uhr in die Produktionsstätte der Firma eindringen, unter Einsatz einer Spielzeugpistole den einzig anwesenden I.________ überwältigen und fesseln, die Mutterpflanzen beschädigen, die Überwachungskameras besprayen und mit bereitgestellten 100 Kilogramm Hanf als Entgelt in einem dort bereitstehenden Auto fliehen. Die Anwesenheit von I._____