Im Wesentlichen sollte durch den beigezogenen Beschuldigten 2 ein Raubüberfall auf die CBD-Produktionsstätte der R.________ AG inszeniert werden, um später bei der Versicherung einen Schaden geltend machen zu können. Die damalige Freundin von I.________, K.________, kannte den Beschuldigten 2 und nahm Kontakt mit diesem auf. Dieser traf sich in der Folge mehrmals mit I.________ und besprach mit ihm Details des fingierten Raubüberfalls. Ein ursprünglicher Plan, die Produktionsstätte anzuzünden, wurde infolge eines zu hohen Risikos für die umliegenden Anwohner verworfen.