11. Unbestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen gemäss Anklageschrift ist weitgehend unbestritten. Demnach wurde unter der Federführung von I.________ anfangs 2018 ein konkreter Plan entworfen, welcher helfen sollte, die angeschlagene Firma R.________ AG mit dem Beschuldigten 1, T.________, I.________ und U.________ als Gesellschafter zu retten. Während der Beschuldigte 2 mit seinem Cousin aus Italien ein paar Tage vor dem Raub, konkret am 19. Februar 2018, in der Produktionsstätte der R.________ AG zu Besuch auftauchte, um CBD-Hanf für dessen Laden in Italien zu kaufen, fiel das Auge von I.______