9. Vorbemerkungen Das vorliegende Strafverfahren betraf ursprünglich fünf Beschuldigte, von welchen jedoch nur drei Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil erhoben, mithin die hier Beschuldigten 1, 2 und 3. Der eigentliche Hauptakteur, I.________, wurde durch die Vorinstanz bereits rechtskräftig des versuchten Betrugs, gemeinsam begangen mit den Beschuldigten 1, 2 und 3 z.N. der Straf- und Zivilklägerin, des Betrugs, gemeinsam begangen mit J.________ und den Beschuldigten 2 und 3 z.N. der O._____