Nicht der Rechtskraft zugänglich und somit durch die Kammer ebenfalls neu zu beurteilen sind auch die Verfügungen betreffend die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und betreffend das erstellte DNA-Profil. In Bezug auf den Beschuldigten 3 ist lediglich Ziff. E.III (Zivilpunkt) in Rechtskraft erwachsen. Zu überprüfen hat die Kammer in Bezug auf den Beschuldigten 3 somit die angefochtenen Schuldsprüche wegen versuchten Betrugs, Betrugs und mehrfacher Irreführung der Rechtspflege samt Sanktionenpunkt sowie die Verteilung der Verfah-