Von der Kammer zu überprüfen sind demgegenüber in Bezug auf den Beschuldigten 2 die angefochtenen Schuldsprüche wegen versuchten Betrugs und mehrfacher Irreführung der Rechtspflege samt Sanktionenpunkt (auch betreffend den bereits rechtskräftigen Schuldspruch) sowie die Frage der Landesverweisung. Neu zu befinden hat sie auch über die Verteilung der Verfahrenskosten sowie eine allfällige Rück- und Nachzahlungspflicht betreffend amtliches Honorar. Nicht der Rechtskraft zugänglich und somit durch die Kammer ebenfalls neu zu beurteilen sind auch die Verfügungen betreffend die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und betreffend das erstellte DNA-Profil.