Seine Berufung umfasst die Schuldsprüche wegen versuchten Betrugs sowie mehrfacher Irreführung der Rechtspflege (Ziff. D.I.1. und 3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten (Ziff. D.I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Anordnung der Landesverweisung von fünf Jahren (Ziff. D.I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verurteilung zur Bezahlung der Verfahrenskosten (Ziff. D.I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und die Bestimmung der amtlichen Entschädigung sowie des vollen Honorars (Ziff. D.II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 2096a f. [