6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte 1 hat das erstinstanzliche Urteil teilweise angefochten. Seine Berufung bezieht sich auf die Schuldsprüche wegen versuchten Betrugs, Irreführung der Rechtspflege und einfacher Verkehrsregelverletzung (Ziff. B.II.1.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), auf die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten sowie zu einer Busse von CHF 360.00 (Ziff. B.II. 1. und B.II.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), auf die Verurteilung zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (Ziff.