1. zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von 1 Tag; 2. zur anteilsmässigen Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 2’000.00 gemäss Art. 21 VKD) im Umfang von 1/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten und 1/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten). D. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Es sei die Zustimmung zur Löschung des betreffend E.________ erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der Frist dem zuständigen Bundesamt zu erteilen.