2.1 die folgenden bei C.________ beschlagnahmten Gegenstände nach Rechtskraft des Urteils dem Beschuldigten zurückzugeben seien: 11  1 Blaues Heft  1 Agenda 2018, violett  4 Bilder mit Informationen/Bestätigungen über Cannabis  1 Notizpapier «________». 2.2 der bei C.________ beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 6'157.40 zur Deckung der von C.________ zu bezahlenden Verfahrenskosten zu verwenden sei.