1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon seien 9 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 21 Monaten sei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit sei auf 3 Jahre festzusetzen. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von 3 Tagen sei auf den zu vollziehenden Teil der Freiheitsstrafe anzurechnen; 2. zu einer Busse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 4 Tage festzusetzen;