2. des Schuldspruchs, wonach A.________ der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 6.6.2018 in L.________, durch Nichttragen der Sicherheitsgurte, schuldig erklärt wurde; 3. der Verfügungen, wonach 10 3.1. die beschlagnahmten Waffen (Pistole 765 mit zwei Magazinen inkl. Munition und ein Revolver S+W, Caliber 38, inkl. Munition) der beschuldigten Person zurückgegeben werden. 3.2. dem zuständigen Bundesamt die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt wird.