Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 22.1.2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 7.12.2016 in N.________ durch Besitz von zwei Waffen (Pistole 765 und Revolver S+W, Caliber 38) inkl. Munition ohne Waffenerwerbsschein, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung;