unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Verteidigung, einer Genugtuung von CHF 600.00 für die ausgestandene Polizeihaft sowie unter Ausscheidung der grossmehrheitlichen Verfahrenskosten sowie deren Auferlegung an den Staat. II. A.________ sei gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG), begangen am 06.06.2018, ca. 16:00 Uhr, in L.________, durch Nichttragen der Sicherheitsgurte zu verurteilen