_, am 01.03.2018, um 22:18 Uhr, in M.________, evtl. auf dem Weg nach L.________, und am 09.03.2018 in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei Bern in N.________; 3. der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG), angeblich begangen am 06.06.2018, in L.________, durch Vornahme einer Verrichtung, wodurch er das Fahrzeug nicht so beherrschte, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen konnte;