Rechtsanwalt F.________ reichte für den Beschuldigten 3 ebenfalls Unterlagen ein, wobei es sich um einen Brief des Vaters des Beschuldigten 3, eine Kopie eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit der Q.________ GmbH, um eine E- Mail betreffend Schuldensanierung sowie um einen Brief der Freundin des Beschuldigten 3 handelte. Die eingereichten Unterlagen wurden allesamt zu den Akten erkannt (pag. 2751 ff.). Ebenfalls zu den Akten erkannt wurde eine von Fürsprecher B.________ namens des Beschuldigten 1 eingereichte Mitteilung der Staatsanwaltschaft (Frist nach Art. 318 StPO) im Verfahren BJS 19 5985 (pag. 2759).