2625 f.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden über die drei Beschuldigten von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge, allesamt datierend vom 14. Juni 2022 (pag. 2627 ff.), sowie aktuelle Leumundsberichte inkl. wirtschaftliche Verhältnisse, datierend vom 14. Juni 2022 [Beschuldigter 3, pag. 2634 ff.] bzw. vom 15. Juni 2022 [Beschuldigter 1, pag. 2640 ff.]) eingeholt. Betreffend den Beschuldigten 2 konnte kein aktueller Leumundsbericht erstellt werden, zumal er gemäss Angaben der Polizei nie zu Hause gewesen sei und auch nicht auf die Anrufe der Polizei reagiert habe (pag.