3. Verhandlungssprache Mit Berufungserklärung vom 19. Mai 2021 beantragte Rechtsanwalt D.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten 2 die Fortführung des Verfahrens in französischer Sprache (pag. 2096a f). Mit Berufungserklärung vom 2. Juni 2021 beantragte auch Rechtsanwalt F.________ für den Beschuldigten 3, das Verfahren in französischer Sprache weiterzuführen (pag. 2099a f.). Mit Verfügung vom 2. Juli 2021 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, sich zum Antrag der Beschuldigten 2 und 3 zu äussern.