2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten Rechtsanwalt D.________ und Rechtsanwalt F.________ je mit Eingaben vom 27. Januar 2021 namens und im Auftrag des Beschuldigten 2 resp. 3 fristgerecht Berufung an (pag. 2294 und pag. 2297). Die Berufungsanmeldung des Beschuldigten 1, eingereicht durch Fürsprecher B.________, datiert vom 28. Januar 2021 und erfolgte ebenfalls fristgerecht (pag. 2300). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien mit Verfügung vom 12. Mai 2021 zugestellt (pag. 2466 f. bzw. pag. 2480 ff.).