E.I.1.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Der Beschuldigte 3 wurde in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag an die Freiheitsstrafe sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 18'888.10 verurteilt (pag. 2281, Ziff. E.I.1.-2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).