als Gehilfe von I.________ sowie des Beschuldigten 1 und am 1. März 2018 in N.________ als Gehilfe von J.________, schuldig erklärt (pag. 2278, Ziff. D.I.1.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte ihn die Vorinstanz zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft von 89 Tagen auf die Freiheitsstrafe, zu einer Landesverweisung von fünf Jahren sowie zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 19'288.10 (pag. 2278 f., Ziff. D.I.1.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).